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   BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82   

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https://dejure.org/1986,2457
BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82 (https://dejure.org/1986,2457)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1986 - 4 C 57.82 (https://dejure.org/1986,2457)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1986 - 4 C 57.82 (https://dejure.org/1986,2457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Landbeschaffung - Feststellungsklage - Stellungnahme - Verwaltungsakt - Außenwirkung - Beweisantrag - Bescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2452 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82
    Diese Anforderung ergibt sich aber aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, sein weiteres Prozeßverhalten auf das Ergebnis seiner Aufklärungsbemühungen einzustellen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - <BVerwGE 12, 268> und vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - ).
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82
    Diese Anforderung ergibt sich aber aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, sein weiteres Prozeßverhalten auf das Ergebnis seiner Aufklärungsbemühungen einzustellen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - <BVerwGE 12, 268> und vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - ).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 39.83

    Landbeschaffung - Stellungnahme der Landesregierung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82
    Dies hat der Senat in dem den Prozeßbevollmächtigten der Kläger und den übrigen Beteiligten bekannten Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 39.83 - im wesentlichen unter Bezugnahme auf das von den Parteien erwirkte Urteil des Senats vom 12. November 1982 - BVerwG 4 C 67 und 68.80 - (Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 1) im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 29.10.1959 - II C 173.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82
    Es ist daher insbesondere unzulässig, den Beschluß gleichzeitig mit dem Urteil zu verkünden (zustimmend: Redeker/von Oertzen, VwGO 8. Aufl., 1985, § 86 Rn 13; Kopp, VwGO, 6. Aufl., 1984, § 86 Rn 18 und 20; anderer Auffassung: Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., 1980, § 86 Rn 18 und Erich Noack, DVBl. 1960, 221 ).
  • BVerwG, 18.10.2023 - 4 BN 8.23

    Nichtzulassung der Revision wegen der Rechtsfrage ob die im Orts- und Landesrecht

    § 86 Abs. 2 VwGO verfolgt das Ziel, dass die Beteiligten sich nach der Entscheidung über die Beweisanträge auf die dadurch gegebene neue Verfahrenslage einstellen und in der Verfolgung ihrer Rechte darauf einrichten können, insbesondere neue und ergänzte Beweisanträge zu stellen oder im abschließenden Vortrag sich mit der im Ablehnungsbeschluss zutage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1961 - 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 und vom 11. April 1986 - 4 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 8).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Das Tatsachengericht hat gemäß § 86 Abs. 2 VwGO - wie hier geschehen - grundsätzlich noch in der mündlichen Verhandlung, in der die Beweisanträge gestellt worden sind, durch Beschluss über diese zu entscheiden und deren Ablehnung zu begründen (vgl. Urteile vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29 und vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98

    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den

    Danach müssen der Beschluss (so BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 57.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 29) und - nach Auffassung des Senats - auch dessen Begründung den Beteiligten in einem Zeitpunkt eröffnet werden, der es ihnen ermöglicht, sich auf die durch die Ablehnung des Beweisantrags geschaffene Verfahrenslage einzustellen.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des

    Denn Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, sich auf die durch die Ablehnung entstandene Verfahrenslage einzustellen (vgl. Geiger in Eyermann, VwGO, 11. Auflage § 86 Rn. 31 u.a. unter Hinweis auf Urteil vom 11. April 1986 BVerwG 4 C 57.82 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 13 A 88/09

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit dem Übergehen eines

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 4 C 57.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29 = juris.
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249

    Heilung einer in der mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründeten

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  • BVerwG, 11.06.1997 - 3 B 48.97

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Darlegung - Prüfung der

    Denn selbst wenn dem Berufungsgericht insoweit ein Verfahrensfehler unterlaufen sein sollte, würde das Urteil darauf nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beruhen, weil auszuschließen ist, daß im Falle der Beachtung der Vorschrift des § 86 Abs. 2 VwGO anders entschieden worden wäre (vgl. Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 29).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 90.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Maßnahmen zu

    Diese Vorschrift hat den Zweck, dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, sein weiteres Prozeßverhalten auf die durch die (etwaige) Ablehnung des Beweisantrags geschaffene Verfahrenslage einzustellen (Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29 S. 7 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08

    Kamerun; Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; Verletzung

    Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift - dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, sein weiteres Prozessverhalten auf das Ergebnis seiner Aufklärungsbemühungen einzustellen -, folgt, dass über den Beweisantrag vor Erlass des Urteils zu befinden ist (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 57.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29).
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